Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.1960 - III C 233.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,804
BVerwG, 28.01.1960 - III C 233.58 (https://dejure.org/1960,804)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1960 - III C 233.58 (https://dejure.org/1960,804)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1960 - III C 233.58 (https://dejure.org/1960,804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.03.1959 - IV C 387.57

    Schadensfeststellung bei Vertreibungsschäden an Einheitswertvermögen -

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1960 - III C 233.58
    Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts, das demnach rechtsirrtümlich die Möglichkeit der Hinzurechnung von Werterhöhungen bejaht hat, mußte demnach aufgehoben werden, ohne daß es auf die Werterhöhungen im einzelnen angekommen wäre (vgl. Urteil vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 173.57 - [ZLA 1959 S. 343] , Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57/BVerwG IV B 283.57 -).
  • BVerwG, 21.05.1959 - III C 173.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1960 - III C 233.58
    Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts, das demnach rechtsirrtümlich die Möglichkeit der Hinzurechnung von Werterhöhungen bejaht hat, mußte demnach aufgehoben werden, ohne daß es auf die Werterhöhungen im einzelnen angekommen wäre (vgl. Urteil vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 173.57 - [ZLA 1959 S. 343] , Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57/BVerwG IV B 283.57 -).
  • BVerwG, 31.03.1959 - IV B 283.57
    Auszug aus BVerwG, 28.01.1960 - III C 233.58
    Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts, das demnach rechtsirrtümlich die Möglichkeit der Hinzurechnung von Werterhöhungen bejaht hat, mußte demnach aufgehoben werden, ohne daß es auf die Werterhöhungen im einzelnen angekommen wäre (vgl. Urteil vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 173.57 - [ZLA 1959 S. 343] , Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57/BVerwG IV B 283.57 -).
  • BVerwG, 02.03.1967 - III C 39.64

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann gegenüber dem zuletzt festgestellten Einheitswert, der für die Schadenberechnung maßgeblich ist, nicht geltend gemacht werden, er sei unrichtig festgestellt oder es seien nachträglich wertsteigernde Investitionen gemacht worden (vgl. Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57/IV B 283.57 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 12 FG Nr. 2]; Urteil vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 173.57 - [ZLA 1959, 343] , Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 233.58 - [ZLA 1960, 107]; Beschluß vom 8. Juli 1964 - BVerwG III B 3.64 - [ZLA 1964, 325]).

    Das ergibt sich ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Senats zu der gleichlautenden Bestimmung in Teil I Nr. 1 Buchst. b Abs. 3 der DB-Geschäftsgrundstücke (vgl. Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 233.58 - a.a.O.; Beschluß vom 8. Juli 1964 - BVerwG III B 3.64 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).

  • BVerwG, 01.10.1962 - III B 133.60

    Abgrenzung zwischen Vorbehaltsbescheiden und unanfechtbaren Teilbescheiden -

    Bestätigung von BVerwG III C 233.58, Urteil vom 28. Januar 1960.

    Dieses hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 233.58 - (ZLA 1960 S. 107 = MDR 1960 S. 437) entschieden und dazu noch ausgesprochen, daß die in Nr. 1 b Abs. 3 DB-Geschäftsgrundstücke getroffene Weisung an die Ausgleichsämter, von der Regelung des § 12 Abs. 1 FG regelmäßig abzugehen, durch die Ermächtigung in § 23 Abs. 2 FG nicht gedeckt werde.

  • BVerwG, 09.06.1961 - IV C 32.61

    Feststellung des Ersatzeinheitswertes für Betriebsvermögen - Heranziehung des

    In gleichem Sinne hat daher auch der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Ermittlung eines Ersatzeinheitswertes durch Hinzurechnung des Wertes von Investitionen abgelehnt, weil der vor der Vertreibung zuletzt festgestellte Einheitswert bekannt war (BVerwG III C 233.58 in ZLA 60, 107).
  • BVerwG, 08.07.1964 - III B 3.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

    Das hat der beschließende Senat bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 233.58 - [ZLA 1960 S. 107 = MDR 1960 S. 437 (L) mit weiteren Nachweisungen]).
  • BVerwG, 10.05.1965 - III C 19.64

    Rechtsmittel

    Auf der Unterlassung dieser Aufklärung kann das angefochtene Urteil beruhen, da nur dann, wenn der festgestellte Einheitswert nicht mehr bekannt ist, für die von den Ausgleichsbehörden vorgenommene Ermittlung des Ersatzeinheitswerts Raum ist (Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 233.58 -).
  • BVerwG, 10.05.1965 - III C 20.64

    Rechtsmittel

    Auf der Unterlassung dieser Aufklärung kann das angefochtene Urteil beruhen, da nur dann, wenn der festgestellte Einheitswert nicht mehr bekannt ist, für die von den Ausgleichsbehörden vorgenommene Ermittlung des Ersatzeinheitswerts Raum ist(Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 233.58 -).
  • BVerwG, 19.03.1962 - IV B 242.61

    Bestimmung der Schadensfeststellung bei Fehlen des Einheitswertbescheids für den

    Nur wenn auch eine Glaubhaftmachung nicht möglich ist, ist anstelle des Einheitswertes ein Ersatzeinheitswert - gegebenenfalls in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der 6. FeststellungsDV in der Fassung vom 2. März 1959 (BGBl. I S. 88) - zu ermitteln, denn wenn der Einheitswert bekannt ist oder glaubhaft gemacht wird, ist für die Ermittlung eines Ersatzeinheitswerts kein Raum, wie beide mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls bereits grundsätzlich entschieden haben (vgl. u.a. Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57 -, Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 233.58 - [ZLA 1960 S. 107] und vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 32.61 - [ZLA 1961 S. 316]).
  • BVerwG, 15.11.1961 - IV C 333.60

    Rechtsmittel

    Nur wenn dieser nicht festgestellt - was die Klägerin nicht behauptet - oder nicht mehr bekannt ist, schreibt § 12 Abs. 2 FG die Bildung eines Ersatzeinheitswertes vor (vgl. Urteil des beschließenden Senatsvom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 32.61 - und BVerwG III C 233.58 in ZLA 60, 107).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht